Berufsbild der Podologie
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous – Genitiv podos – für „Fuß“ und logos für „Sprache/Lehre“ ab.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Innere Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetisches Fußsyndrom (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.
Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ gesetzlich geschützt: Nur mit einer behördlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen. Der unrechtmäßige Gebrauch der Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ bzw. „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ ist eine Ordnungswidrigkeit, die aufgrund von §9 PodG mit einer Geldbuße (bis 2500 €) geahndet werden kann.
(Quelle: Wikipedia)